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Künftige Betreuungsleistungen von Versicherungsvertretern
I. Streitige Sachverhalte vor dem BFH
(Selbständige) Versicherungsvertreter und -makler erhalten regelmäßig beim Abschluss eines Versicherungsvertrags eine die Vermittlung abgeltende Provision mit der Auflage einer sog. kostenlosen künftigen Betreuung („Bestandspflege”). „Kostenlos” meint: Mit der Provision für den Vertragsabschluss ist auch die Bestandspflege abgegolten. Nach ihrem Geschäftsmodell akzeptieren die Vertreter und Makler diese Vertragsklausel, weil sie aus dem „Bestand” weitere Versicherungsverträge zu generieren hoffen.
Das Thema beschäftigt akut die Finanzgerichtsbarkeit in erstaunlichem Ausmaß. Zwei Fälle liegen dem BFH in unterschiedlichen Senaten zur Entscheidung vor . Es geht dabei jeweils um die Berechtigung zum Ansatz einer Verbindlichkeitsrückstellung für die Aufwendungen aus den künftigen Nachbetreuungen. Der BFH hatte eine solche Rückstellungsberechtigung bereits bejaht , dem hat das BMF mit der Begründung widersprochen , diese Verpflichtungen stellten keine „ wesentliche Belastung” dar. Das BMF stellt sich also nicht gegen die systematischen Ausführungen in der Urteilsbegründung des BFH und damit indirekt auch nicht derje...