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Gewerblicher Grundstückshandel
Einbringung eines noch nicht fertig gestellten Bauvorhabens in eine vom Steuerpflichtigen beherrschte GmbH
Der BFH hat bestätigt, dass ein gewerblicher Grundstückshandel bereits dann angenommen werden kann, wenn vor Fertigstellung des Bauvorhabens das Objekt auf eine vom Steuerpflichtigen beherrschte GmbH übertragen wird. Die Einbringung in eine beherrschte GmbH ist wie eine Veräußerung an einen fremden Dritten zu beurteilen. Liegen keine dagegen sprechenden Anhaltspunkte vor, handelt es sich auch um einen eigenständigen Gewerbebetrieb, der neben einem anderen Betrieb (z. B. Tätigkeit als Immobilienmakler) geführt wird. Zudem ist der Einbringungsgewinn als laufender Gewinn und nicht als tarifbegünstigter (nicht gewerbesteuerbarer) Gewinn zu behandeln.
Übertragung einer Wohnung auf die beherrschte GmbH
Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger war Immobilienmakler und Versicherungsvertreter. Für diesen Betrieb erhielt er jährlich einen Gewerbesteuermessbescheid. Im Dezember 1993 erwarb der Kläger eine 390 qm große Wohnung in L, die er fremdfinanzierte. Er beantragte eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für den Umbau der Eigentumswohnung in sechs Wohnungen und begann nach Erteilung der Baugenehmigung im Juni 1994 mit den Umbaumaßnahmen. ...