Gewerbesteuergesetz Kommentar
2009
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§ 35a Gewerbesteuer der Reisegewerbebetriebe
Abschnitt VII: Gewerbesteuer der Reisegewerbebetriebe
Hinweis: § 35 GewStDV; Abschn. 12, 82 GewStR 1998.
Literatur: Heister, Die Reisegewerbebetriebe, StW 1990, 88 ff.; Stenger, Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz: Beitrag zum Gewerberecht, Gewerbearchiv 2007, 448 ff.
I. Allgemeines
1 § 35a GewStG statuiert die Gewerbesteuerpflicht der im Inland betriebenen Reisegewerbebetriebe in Ergänzung und Abgrenzung zur Gewerbesteuerpflicht der stehenden Gewerbetriebe in § 2 Abs. 1 GewStG und § 1 GewStDV. § 35a GewStG enthält abweichende Bestimmungen zu § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 3, § 4 sowie §§ 28 bis 32 GewStG. Im Übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen des GewStG auch für Reisegewerbebetriebe.
2Zur Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung vgl. die ausführliche Darstellung bei Sarrazin. Bedeutsam war die Qualifikation als Reisegewerbebetrieb insbesondere bis zur Abschaffung der Gewerbesteuer von der Lohnsumme im Jahr 1979 m. W. z. , da die Reisegewerbebetriebe von der Lohnsummensteuer befreit waren.
II. Kommentierung
1. Begriff des Reisegewerbebetriebs
3Auch die Qualifikation eines Reisegewerbebetriebs erfordert das Vorliegen eines Gewerbebetriebs nach § 15 Abs. 2 EStG. Einen Reisegewerbebetrieb unterhält, w...