Gewerbesteuergesetz Kommentar

2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61141-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59251-5

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Deloitte - Gewerbesteuergesetz Kommentar Online

§ 11 Steuermesszahl und Steuermessbetrag

Deloitte & Touche GmbH, Michael Brauer, Dirk Sonnenschein (November 2009)

Hinweise: § 22 GewStDV; Abschn. 69 f. GewStR 1998.

Literatur: Schnädter, Ist der Fehlbetrag beim Gewerbeertrag für jeden Gewerbebetrieb oder nur einmal je Unternehmer anzusetzen?, FR 1985, 93; Rendels, Unternehmerlohn bei der Gewerbesteuer, DStR 1988, 234.

I. Allgemeines

1. Entstehungsgeschichte/Rechtsentwicklung

1 § 11 GewStG regelte für den Grundfall die Ermittlung des Steuermessbetrages sowie eine Begünstigung für Hausgewerbetreibende. Die Ursprungsfassung des § 11 GewStG aus dem Jahre 1936 wurde zwischenzeitlich mehrfach geändert. An wesentlichen Änderungen der letzten Erhebungszeiträume sind hervorzuheben:

  • Ab dem Erhebungszeitraum 1978 galt eine einheitliche Gewerbesteuermesszahl von 5 %, bei Hausgewerbetreibenden und gleichgestellten Per­ sonen von 2,5 %. Darüber hinaus wurde ein Freibetrag für natürliche Personen (Einzelunternehmer) und Personengesellschaften (Mitunternehmerschaft) in Höhe von 24 000 DM eingeführt.

  • Mit Gesetz vom wurde der Freibetrag für natürliche Personen (Einzelunternehmer) und Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) auf 36 000 DM angehoben und für Unternehmen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts...

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