Gewerbesteuergesetz Kommentar
2009
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§ 5 Steuerschuldner
Hinweis: Abschn. 35 bis 37, 69 GewStR 1998.
Literatur: Zettel, Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung ( EWIV) – ihre Grundlagen und Struktur, DRiZ 1990, 161; Braun,Die Personenhandelsgesellschaft im Gewerbesteuerrecht, BB 1993, 1055; ders.,Zweifelsfragen im Gewerbesteuerrecht, BB 1993, 1122; Paulus, Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Steuerschuldner am Beispiel des § 5 GewStG, DStR 1994, 544; Kromer,Ertragsteuerlich irrelevante Ausgliederungen von Unternehmensteilen bei Kapitalgesellschaften, DStR 2000, 2157; Krüger, Gewerbesteuerrechtliche Probleme beim Unternehmenskauf und -verkauf, GStB 2002, 377; Bonertz, Wer ist Schuldner der Gewerbesteuer nach § 7 Satz 2 GewStG n. F. bei gewerbesteuerpflichtigen Mitunternehmeranteilsveräußerungen?, DStR 2002, 795; Berg/Trompeter,Ausgliederung im Treuhandmodell, FR 2003, 903; Stegemann, Treuhandmodell: Ertragsteuerliche Irrelevanz der zivilrechtlich existenten Personengesellschaft als steuerliches Gestaltungsinstrument, INF 2003, 629; Günkel/Levedag, Die Gewerbesteuer bei der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen durch Kapitalgesellschaften, FR 2004, 261; Wild/Reinfeld, Das Treuhandmodell – Ein Modell ohne Zukunft?, ...