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Bewertungseinheiten nach BilMoG
Im Zuge des BilMoG ist mit § 254 HGB erstmals eine explizite Regelung zur Zulässigkeit von Bewertungseinheiten und zu deren bilanzieller Abbildung in das HGB aufgenommen worden. [i]Ausführlicher Beitrag auf Seite 1041Damit beseitigt der Gesetzgeber eine Regelungslücke; allerdings war auch vor der Verabschiedung des BilMoG eine Zusammenfassung von Geschäften zu einer Bewertungseinheit als GoB anerkannt.
I. Instrumente zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken
Die Finanzbranche bietet ein ganzes Bündel von Finanzinstrumenten zur Vermeidung bzw. Minderung von Währungsrisiken an. Klassische Sicherungsinstrumente sind [i]Termin- und Optionsgeschäfte als klassische InstrumenteDevisentermin- und Devisenoptionsgeschäfte. Beiden ist gemeinsam, dass zwischen Abschluss und Erfüllung eine vordefinierte Zeitspanne liegt und ihre Wertentwicklung von der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Währung abhängig ist.
II. Bilanzierungspraxis vor BilMoG
Schon vor der Neufassung des § 254 HGB durch das BilMoG wurden handelsrechtlich unter bestimmten Rahmenbedingungen das abzusichernde Grundgeschäft und das Sicherungsgeschäft als Bewertungseinheit [i]Bewertungseinheiten als GoBbehandelt, d. h. saldiert. Gemäß § 5 Abs. 1a EStG waren diese den GoB entsprechenden handelsbilanziellen Bewertungseinheiten betrags- und wertgleich verpflic...