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BBK Nr. 21 vom Seite 1060

Das Investitionszulagengesetz 2010

Förderung von Investitionen in den neuen Ländern

Dr. Harald Schmidt

Das Investitionszulagengesetz 2007 (InvZulG 2007) läuft zum Ende des Jahres 2009 aus. Da die Förderung von betrieblichen Investitionen in den neuen Ländern durch Investitionszulagen weiterhin für erforderlich gehalten wurde, ist durch das Investitionszulagengesetz 2010 (InvZulG 2010) eine Nachfolgeregelung ergangen. Hierdurch werden Investitionen gefördert, die zu einem Erstinvestitionsvorhaben in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes in den neuen Ländern und Berlin gehören. Die Fördersätze fallen degressiv vom ersten bis zum letzten Jahr der Förderung. Daher können nur die Unternehmen, die bis Ende 2009 mit dem Erstinvestitionsvorhaben beginnen, noch von den höchsten Fördersätzen profitieren.

I. Anspruchsberechtigte

Anspruch auf Investitionszulage haben nach § 1 Abs. 1 Satz 1 InvZulG 2010

  • Steuerpflichtige im Sinne des EStG und KStG, die

  • im Fördergebiet (s. Abschnitt II.1) begünstigte Investitionen (s. Abschnitt III) vornehmen.

[i]Steuerzahlung ist keine VoraussetzungUnbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige im Sinne des EStG und des KStG haben Anspruch auf Investitionszulage, unabhängig davon, ob sie zu einer Steuerzahlung herangezogen werden .

Steuerpflichtige hingegen, die nach § 5 KStG von der Körperschaftsteuer be...

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