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Einkommensteuer | Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
Wird ein Gesellschaftsanteil unter einer aufschiebenden Bedingung veräußert, geht das wirtschaftliche Eigentum an dem Gesellschaftsanteil nach dem grds. erst mit dem Eintritt der Bedingung auf den Erwerber über, wenn ihr Eintritt nicht allein vom Willen und Verhalten des Erwerbers abhängt.
Nach dem Urteil kann die in der Vereinbarung über den Kaufpreis vorgenommene Bewertung der überlassenen Sachgüter allenfalls als Anhaltspunkt für den später wirklich anfallenden Veräußerungspreis gewertet werden. Maßgebend muss der gemeine Wert im Zeitpunkt der Gewinnrealisierung sein, so dass der eigentliche Kaufpreis höher – wie im Streitfall – aber auch niedriger als veranschlagt ausfallen kann, wenn sich der Kurs der Aktien zum Eintritt der Bedingung und Gewinnreali...BStBl 2005 II S. 845