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StBMag Nr. 11 vom Seite 44

Abbau durch Aufbau

Bilanzen bitte nur noch in Nullen und Einsen. Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung soll die Bürokratie verringern. Ist da was dran?

Olaf Schlippe

Das neue Steuerbürokratieabbaugesetz verpflichtet Unternehmen zur elektronischen Übermittlung ihrer Bilanzen an die Finanzämter. Weniger Bürokratie erwächst daraus nur für die Finanzverwaltung. Ein Lichtblick ist immerhin die Ausdehnung des Vorläufigkeitsvermerks, wenn auch nur vorläufig.

Das Steuerbürokratieabbaugesetz kommt. Am hat der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (kurz Steuerbürokratieabbaugesetz oder SteuBAG) zugestimmt. Ab dem 1.1. 2011 gelten zahlreiche Reglungen, die das Besteuerungsverfahren vereinfachen sollen. Nach der Devise: Elektronik statt Papier dürfen dann viele Erklärungen nur noch elektronisch an die Finanzämter gesandt werden.

Bis 2011 will die Bundesregierung damit 25 Prozent der Bürokratiekosten der Wirtschaft einsparen. Das Zwischenziel für 2009 verkündete stolz das BMF, sei bereits erreicht und 1,5 Milliarden Euro eingespart. Das neue Gesetz jedoch, so scheint es, baut vor allem bei der Finanzverwaltung Bürokratie ab. Steuerberater und ihre Mandanten jedoch haben mehr Aufwand als bisher.

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