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Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft
Handelsrechtliche und steuerrechtliche Implikationen
Ebenso wie der Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft (NWB 32/09 S. 2500 ff.) ist auch der umgekehrte Fall in der Praxis häufig anzutreffen. Mögliche Motive für den Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft sind Kostensenkung (z. B. Kosten der Rechnungslegung), Vermeidung der Publizität oder Flucht aus der Unternehmensmitbestimmung. Auch steuerliche Gestaltungsaspekte, die auf der unterschiedlichen Besteuerung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften beruhen, spielen häufig eine Rolle. Anwendung findet der Formwechsel darüber hinaus bei Unternehmens- und Immobilien(ver)käufen. Anhand des folgenden Musterfalls werden die grundlegenden gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Aspekte am Beispiel des Formwechsels einer GmbH in eine GmbH & Co. KG beleuchtet.
[i]Gesellschafter der H-GmbH sind H mit 20 % (500.000 €) und die A-GmbH mit 80 % (2 Mio. €)An der H-GmbH (Sitz und Geschäftsleitung in Hamburg) sind die natürliche Person H zu 20 % sowie die A-GmbH zu 80 % beteiligt (beide in Frankfurt ansässig). H hatte seine Beteiligung im Jahr 2000 für 500.000 € erworben und hält die Anteile seitdem im Privatvermögen. Die A-GmbH hat die Anschaffungsko...