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EU-Kommission empfiehlt vereinfachte Verfahren bei der Quellensteuer auf grenzübergreifende Erträge
Die EU-Kommission hat am (IP/09/1543) eine Empfehlung angenommen, in der ausgeführt wird, wie die Mitgliedstaaten für in der EU ansässige Investoren die Gewährung einer Ermäßigung der Quellensteuer auf Erträge aus Dividenden, Zinsen und anderen Wertpapieren aus anderen Mitgliedstaaten erleichtern können. In der Empfehlung werden auch Maßnahmen zur Beseitigung der steuerlichen Hemmnisse bei Wertpapieranlagen von Finanzinstituten vorgeschlagen, wobei aber gleichzeitig die Steuereinnahmen vor Fehlern und Betrug geschützt werden sollen. Damit erhalten die Mitgliedstaaten Leitlinien dazu, wie sie sicherstellen können, dass mit den Verfahren zur Prüfung des Anspruchs auf Steuerermäßigung das Funktionieren des Binnenmarktes nicht beeinträchtigt wird.
I. Inhalt der Empfehlung
In der Empfehlung wird angeregt,
dass die Mitgliedstaaten Quellensteuererleichterungen für Erträge aus Wertpapieren im Rahmen von DBA oder innerstaatlichem Recht an der Quelle und nicht im Wege von Erstattungen anwenden;
dass die Mitgliedstaaten schnelle und standardisierte Erstattungsverfahren anwenden, wenn sie die Erleichterung nicht an der Quelle gewähren können, etwa w...