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Inkrafttreten der Verdoppelung des Höchstbetrags für Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)
[i]FG Rheinland-Pfalz 3 K 2002/09Ob eine Panne des Gesetzgebers dazu führt, dass Steuerpflichtige ihre Handwerkerkosten bereits rückwirkend für das Jahr 2008 bis zum Höchstbetrag von 1.200 € von der Steuerschuld abziehen können, darüber verhandelt demnächst das FG Rheinland-Pfalz (Az. 3 K 2002/09). Eine Diskrepanz zwischen dem Inkrafttreten der Verdoppelung des Höchstbetrags in § 35a EStG (Tag nach der Verkündung = ) und dem Inkrafttreten der entsprechenden Anwendungsregelung (§ 52 Abs. 50b EStG), die erst am in Kraft getreten ist, könnte dazu führen, dass die [i]NWB direkt 11/2009 S. 252Verdoppelung des Höchstbetrags für Handwerkerleistungen bereits für im Veranlagungszeitraum 2008 geleistete Aufwendungen gilt (vgl. hierzu ausführlich NWB direkt 11/2009 S. 252).
[i]Ruhen des VerfahrensDie OFD Koblenz hat die Finanzämter zuletzt mit Verfügung v. NWB UAAAD-29660 angewiesen, Einsprüche, mit denen der neue Förderhöchstbetrag für Handwerkerleistungen bereits für im Veranlagungszeitraum 2008 geleistete Aufwendungen geltend gemacht wird, als unbegründet zurückzuweisen. Nach Auskunft der wird an dieser Anweisung nicht mehr festgehalten. Die Finanzverwaltung wird Anträgen auf Ruhen des Ve...