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Gesellschaftsrecht | Keine persönliche Haftung des Directors einer UK-Limited aus Mietvertrag
Wird im Mietvertrag als Vertragspartei ausdrücklich eine zu diesem Zeitpunkt tatsächlich existente und im englischen Handelsregister auch eingetragene Limited bezeichnet, haftet deren Director selbst dann nicht für etwaige rückständige Mietzinsen bzw. Nutzungsentschädigungen, wenn die Limited zunächst von Amts wegen (wegen vermuteter Untätigkeit) aus dem Register gelöscht, dann aber wieder eingetragen worden war. Denn nach dem für das Personalstatut der Gesellschaft maßgeblichen englischen Recht wird durch die Wiedereintragung fingiert, dass die Gesellschaft von Beginn an ununterbrochen fortbestanden hätte (Sec. 1032 Abs. 1 CA 2006).