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NWB Nr. 44 vom Seite 3430

Die Rom I-Verordnung

Harmonisierung des internationalen Privatrechts

Dr. José A. Campos Nave und Arnd Steckenborn

Vertragliche Schuldverhältnisse mit internationalen Bezügen sind von zentraler Bedeutung für den europäischen Wirtschaftsverkehr. Die Europäische Gemeinschaft hat am die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht, die sog. Rom I-Verordnung, erlassen. Ab dem gilt die Verordnung in Deutschland unmittelbar und verdrängt die insoweit bislang geltenden Regeln des internationalen Privatrechts im EGBGB. Am hat der deutsche Gesetzgeber das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des internationalen Privatrechts an die Verordnung erlassen, um die unmittelbare Anwendbarkeit der Verordnung zu verdeutlichen und insofern Rechtsklarheit zu schaffen (BGBl 2009 I S. 1574). Das Gesetz tritt zeitgleich mit der Verordnung in Kraft. Die wesentlichen Folgen der Gesetzesänderungen sollen nachfolgend mit Hinblick auf grundsätzliche Änderungen im Zivil- und Handelsrecht und hinsichtlich ihrer praktischen Bedeutung dargestellt werden.

I. Grundlagen und wesentliche Gesichtspunkte des IPR – Status Quo

[i]IPR ist nationales RechtInternationales Privatrecht, kurz IPR, ist der Teil des nationalen Rechts, der entscheidet, welches materielle Privatrecht inländische Behörden und Geri...

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Die Rom I-Verordnung

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