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Investitionsabzugsbetrag: Gelöste und ungelöste Probleme
Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht – wie auch zuvor schon die Ansparabschreibung –, bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts vor Durchführung einer Investition gewinnmindernd geltend zu machen (§ 7g Abs. 1 Satz 1 EStG). Gebildet werden kann dieser Investitionsabzugsbetrag von kleinen und mittelständischen Betrieben bestimmter Größenordnung für die Anschaffung eines neuen oder gebrauchten abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens. Das Wirtschaftsgut muss dabei bis zum Ende des auf die Anschaffung folgenden Jahres zu mindestens 90 % in einer inländischen Betriebsstätte des Stpfl. betrieblich genutzt werden. Die Finanzverwaltung hat in einem umfangreichen Verwaltungserlass zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dem Investitionsabzugsbetrag Stellung genommen. Dennoch sind weiterhin viele Zweifelsfragen ungeklärt; Streitfälle über Steuerfragen im Zusammenhang mit dem Investitionsabzugsbetrag erreichen zunehmend die Steuergerichte. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über aktuelle Rechtsentwicklungen. S. 758
Was ist in Bezug auf die nachträgliche Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags zu beachte...