Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verkauf mit Rückkaufverpflichtung
I. Sachverhalt
Drei Ertragsteuersenate des BFH hatten sich in den letzten Jahren mit dem branchentypischen Sachverhalt des Verkaufs von Pkw durch einen Hersteller (oder Händler) befassen müssen, wobei dem Käufer – einem Mietwagenunternehmen – das Recht (Option) zum Rückverkauf nach Ablauf von z. B. zwei Jahren zu einem im Voraus festgelegten bzw. mit festen Berechnungsparametern (z. B. Laufleistung) bestimmbaren Preis eingeräumt wurde (sog. buy back-Geschäft). Die Kalkulationen der Vertragspartner waren danach wie folgt gestrickt:
Der Verkäufer und Rückkaufverpflichtete erhält beim Verkauf eine bestimmte Einzahlung, der nach zwei Jahren eine ebenfalls bestimmte Auszahlung gegenübersteht. Der Käufer und Rückverkaufsberechtigte kalkuliert spiegelbildlich.
Die mit dem Geschäft verbundenen Risiken – definiert als mögliche negative Abweichungen von den beidseits kalkulierten Daten – betreffen den Käufer mit der erzielbaren Nutzungsvergütung durch Dritte während der Vertragslaufzeit. Der Verkäufer trägt das Risiko der Weiterverwertung des zurückgekauften Pkw nach Fristablauf.