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Anfechtbare Umsatzsteuerzahlungen innerhalb eines Organkreises
Erfolgen innerhalb einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft Zahlungen wegen Umsatzsteuerrückständen der Organträgerin durch die Organgesellschaft, sind diese im Fall der Insolvenz der Organgesellschaft gegenüber der Finanzbehörde nach § 131 Abs. 1 InsO als inkongruent unabhängig davon anfechtbar, ob der Organhaftungsanspruch nach § 73 Satz 1 AO bereits durch Erlass eines Haftungsbescheids oder einer Zahlungsaufforderung konkretisiert bzw. geltend gemacht worden ist (, WM 2009 S. 1520).
Praxishinweise: Das Gericht widerspricht damit dem FG Köln, das in seinem Urteil vom – 1 K 334/02 NWB DAAAC-54021 Leistungen der Organgesellschaft auf Steuerschulden der Organträgerin per se für nicht anfechtbar gem. § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO hält, weil das FA nicht Insolvenzgläubigerin de...