Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zulässigkeit einer „Betriebsprüfung im Jahrestakt”
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAD-29744In letzter Zeit geht die Finanzverwaltung vermehrt dazu über, bei Großbetrieben den Prüfungszeitraum auf ein Jahr zu beschränken. [i]FG Köln, Beschluss v. 7. 7. 2009 - 13 V 1232/09 NWB SAAAD-27604Das FG Köln hat in einem Beschluss im Verfahren um den vorläufigen Rechtsschutz der Ermessensentscheidung der Finanzverwaltung, eine solche „Prüfung im Jahrestakt” anzuordnen, Grenzen gesetzt. Betroffene Unternehmen sollten sich mit den Vor- und Nachteilen, die mit einer „Betriebsprüfung im Jahrestakt” in ihrem speziellen Fall verbunden sind, beschäftigen. Sie sollten im Einzelfall prüfen, ob sie von dem FG-Beschluss profitieren können.
Arbeitshilfen: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB OAAAD-29380 der Mustereinspruch „Zulässigkeit einer Betriebsprüfung im Jahresakt” abrufbar.
Die „zeitnahe Betriebsprüfung” oder „Prüfung im Jahrestakt”
[i]Prüfungszeitraum gesetzlich nicht geregelt, Dreijahreszeitraum ist RegelfallDie zeitliche Intensität, mit der Unternehmen einer Betriebsprüfung unterzogen werden können, ist abschließend weder gesetzlich, noch durch Verwaltungsanweisungen geregelt. In der Praxis sind dreijährige Prüfungszeiträume der Regelfall. Die Finanzverwaltung hat sich mit der Frage beschäftigt, in welchen Fäl...