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Sozialrecht | Erlöschen des Versicherungsschutzes bei fehlender Beitragszahlung
Wer drei Monate mit den Beiträgen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung in Verzug gerät, verliert kraft Gesetzes seinen Versicherungsschutz. Einer vorherigen Mahnung, die auf diese Folge hinweist, bedarf es nicht. Dass die Bundesagentur für Arbeit in einer internen Dienstanweisung dennoch eine Mahnung anordnet, ist gegenüber dem eindeutigen Gesetzestext ohne Bedeutung. Die Klage einer Selbständigen blieb erfolglos. Die Klägerin konnte sich auch nicht auf Nichtwissen berufen, denn zu Beginn der Versicherung war sie im Beitragsbescheid auf die Folgen einer unterlassenen Beitragszahlung hingewiesen worden.
Wer eine selbständige Tätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden ausübt oder aufnimmt, kann eine freiwillige Arbeitslosenversicherung begründen, wenn in den letzten 24 Monaten v...