Arbeitshilfe November 2010

Kein Kindergeld bei Aufenthaltserlaubnis gem. § 34 Abs. 3 AufenthG ohne Beschäftigungserlaubnis - Mustereinspruch

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Kindergeld für ukrainische Staatsbürgerin mit befristeter Aufenthaltserlaubnis nach Abbruch der Schulausbildung:

Berechtigt der Aufenthaltstitel nach § 34 Abs. 3 AufenthG zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit obwohl es eines zusätzlichen Tätigwerdens der Ausländerbehörde, nämlich der Erteilung einer ausdrücklichen Arbeitserlaubnis, bedarf? - Verfassungskonforme Auslegung des § 62 Abs. 2 EStG notwendig?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB UAAAD-29767