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Pensionsrückstellungen im Falle der Umwandlung einer Kapital- in eine Personengesellschaft
Sofern eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage gemacht und hierfür eine Pensionsrückstellung gebildet hat, kann diese Pensionsrückstellung bei einer Umwandlung der Kapital- in eine Personengesellschaft auch in die Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft übernommen werden. Doch wie sieht die steuerliche Behandlung der Pensionsrückstellung in der Sonderbilanz des begünstigten Gesellschafters aus?
Nach Rz. 5 des (BStBl 2008 I S. 317) hat der aus der Pensionszusage begünstigte Gesellschafter gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG in seiner Sonderbilanz eine Forderung auf künftige Pensionsleistungen zu aktivieren, die der Höhe nach der bei der Gesellschaft passivierten Pensionsverpflichtung entspricht. Weiter wird ausgeführt, diese Verpflichtung gelte auch für sog. Altzusagen, bei denen die Pensionszusage durch die Personengesellschaft bislang entweder als steuerlich unbeachtliche Gewinnverteilungsabrede behandelt worden ist oder zwar eine Passivierung der Pensionszusage in der Gesellschaftsbilanz erfolgt ist, aber die hierdurch entstehende Gewinnminderung durch eine anteilige Aktivierung in den Sonderbilanzen aller Gesellschaf...