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IWB Nr. 19 vom Seite 947 Fach 6 Indien Gr. 2 Seite 122

Der Fall Vodafone – M&A und Investitionen in Indien im Fokus der Steuerbehörden

Martin Arnold und Dr. Wolf-Dieter Mangold

Die Entscheidung des Bombay High Court im Dezember 2008 in der Sache Vodafone (Vodafone International Holding B.V. v. Union of India and Assistant Director of International Tax) hat weltweit für Aufsehen gesorgt und stellt seither M&A-Aktivitäten und Investitionen ausländischer Investoren in Indien aus steuerlicher Sicht vor neue Herausforderungen. Das Gericht bestätigte in seiner Entscheidung grundsätzlich die Ansicht der indischen Steuerbehörden, dass Vodafone International Holdings BV aus dem indirekten Kauf des Telekommunikationsgeschäftes der Hutchison Gruppe in Indien zum Einbehalt von Quellensteuer in Höhe von ca. 2 Mrd. US$ zuzüglich Strafzuschlägen verpflichtet sei. Eine abschließende Entscheidung dieses Falles durch die indischen Steuerbehörden nach Zurückverweisung durch das indische Verfassungsgericht steht jedoch noch aus.

Im Folgenden werden die Hintergründe dieses für Investoren in Indien bedeutsamen Falles aus steuerlicher Sicht dargestellt.

I. Sachverhalt

Im Februar 2007 verpflichtete sich die Vodafone International Holdings BV (nachfolgend Vodafone) – mit Sitz in den Niederlanden – vertraglich gegenüber der Hutchison Telecommunicatio...

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