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Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach HGB i. d. F. des BilMoG
Zeitwertbilanzierung und Bildung von Bewertungseinheiten
Mit der Bilanzrechtsreform durch das BilMoG ist die Bilanzierung von Finanzinstrumenten grundlegend geändert worden. Die Schwerpunkte bilden hierbei die fair value-Bilanzierung von Finanzinstrumenten im Handelsbestand von Kreditinstituten sowie die mögliche Bildung von Bewertungseinheiten bei Sicherungsgeschäften. Die Neuregelungen zur Bilanzierung, zu den Voraussetzungen sowie zu den Angabepflichten werden im Folgenden erläutert.
I. Problemstellung
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach HGB haben sich mit dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) grundlegend geändert:
Dies betrifft zum einen die nun gesetzlich kodifizierte [i] Fair value bei Banken fair value-Bilanzierung von Finanzinstrumenten im Handelsbestand von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten i. S. von § 340 HGB. Im Gegensatz zum ursprünglichen Entwurf wurden die bisherigen Regelungen, die dem Anschaffungskostenprinzip folgen, für alle anderen Unternehmen außerhalb der Kreditwirtschaft beibehalten.
Zum anderen wird die bislang nur auf Grundlage der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführun...