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BBK Nr. 20 vom Seite 1024

Zeitpunkt der Berichtigung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Karl-Hermann Eckert

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Fragen

Unternehmer U ist zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet. Die laufende Buchführung wird durch den steuerlichen Berater B erstellt, der die für die Umsatzsteuer-Voranmeldung relevanten Daten elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Die für den Monat April 2009 abgegebene Umsatzsteuer-Voranmeldung weist eine Zahllast von 10.000 € aus. U stellt im August 2009 fest, dass für den Monat April 2009 in der Buchführung eine Rechnung über 10.000 € + 1.900 € Umsatzsteuer nicht erfasst ist.

  1. Ist für den Monat April 2009 eine berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben?

  2. Kann die Rechnung auch in der Umsatzsteuer-Voranmeldung August 2009 miterfasst werden?

  3. [i]Berichtigung erst in der USt-Jahreserklärung?Kann mit der Nachbuchung bis zur Erstellung des Jahresabschlusses 2009 gewartet werden und die Umsatzsteuer dann mit der Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2009 erklärt werden?

Antwort

I. Nachträgliche Änderung der Steuerschuld

Die...

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