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BBK 20/2009 S. 984

Reisekostenersatz bei langfristigem Kundeneinsatz

Mit hat der BFH bestätigt, dass die betriebliche Einrichtung beim Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte ist . Der Arbeitgeber kann somit seinem Arbeitnehmer steuer- und [i]Keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträgesozialversicherungsfrei Reisekosten erstatten, auch wenn der Arbeitnehmer langfristig beim Kunden eingesetzt ist. Voraussetzung ist allerdings, dass die Auswärtstätigkeit von vorneherein zeitlich befristet und nicht auf Dauer angelegt ist. Verpflegungspauschalen können maximal für die ersten drei Monate steuerfrei ersetzt werden. Für den steuer- und sozialversicherungsfreien Fahrtkosten- [i]Richter/Breuer/Knebel, „Reise- und Bewirtungskosten”, 11. Auflage, Herne 2009und Übernachtungskostenersatz gibt es keinen maximalen Zeitraum.

Zum Thema:

Richard Markl und
Ines Häußler

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