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Abzugsverbot beim häuslichen Arbeitszimmer verfassungswidrig?
[i]LStH 2009 H 9.14Ausführlicher Beitrag s. Seite 3252 [i]BFH, Beschluss v. 25. 8. 2009 - VI B 69/09 NWB GAAAD-28295 Seit dem Veranlagungszeitraum 2007 sind Aufwendungen für ein beruflich/betrieblich genutztes häusliches Arbeitszimmer nur dann noch steuerlich abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen bildet. Arbeitszimmerkosten von Lehrern, deren Tätigkeitsmittelpunkt der BFH in ständiger Rechtsprechung in der Schule verortet, aber auch anderer Berufsgruppen, insbesondere im Außendienst tätige Steuerpflichtige, bei denen der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ebenfalls in der Regel nicht im häuslichen Arbeitszimmer angesiedelt ist, sind nach dieser Regelung grds. nicht mehr als Werbungskosten abzugsfähig.
Aussetzungsbeschluss des BFH
[i]Aufwendungen sind als Werbungskosten zu berücksichtigenGleichwohl hat der entschieden, dass bei einem Lehrer, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten im Lohnsteuerermäßigungsverfahren zu berücksichtigen sind. Hierzu sah sich das Gericht wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung veranlasst. Diese Zweife...