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Insolvenzrecht | Liquidationsbilanz im Anfechtungsprozess entbehrlich
Zum Nachweis der Zahlungsunfähigkeit einer GmbH innerhalb eines Insolvenzanfechtungsprozesses hat der Insolvenzverwalter zwar grundsätzlich eine Liquidationsbilanz vorzulegen, bei der die im maßgeblichen Zeitpunkt verfügbaren und innerhalb von drei Wochen flüssig zu machenden Mittel der Schuldnerin in Beziehung zu deren am selben Stichtag fälligen und eingeforderten Verbindlichkeiten gesetzt werden und aus der sich dann ergibt, dass eine innerhalb dieser Frist nicht zu beseitigende Liquiditätslücke 10 % oder mehr ihrer fälligen Gesamtverbindlichkeiten betrug. Eine solche Liquidationsbilanz kann aber ausnahmsweise dann entbehrlich sein, wenn anderweitig festgestellt werden kann, dass die Schuldnerin einen wesentlichen Teil ihrer fälligen Verbindlichkeiten nicht bezahlen konnte, mithin also ...