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Die Verlängerung des geänderten insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs
Eine richtige gesetzgeberische Entscheidung?
[i]Pape, NWB 2009 S. 55Vor wenigen Wochen hat der Gesetzgeber beschlossen, den mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) geänderten Überschuldungsbegriff (§ 19 InsO) über die bisher vorgesehene Befristung hinaus um drei weitere Jahre bis zum zu verlängern. Demnach kann auch nach dem das Vorliegen einer Überschuldung [i]Sikora, NWB 2009 S. 232zur Frage: Wie erstellt man eine richtige Fortbestehensprognose? schon alleine mit einer positiven Fortbestehensprognose widerlegt werden, ohne dass es noch einer „Nachrechnung” durch einen positiven Überschuldungsstatus unter Going-Concern-Prämisse bedürfte. Begründend führt der Gesetzgeber dazu aus, dass entgegen ursprünglichen Erwartungen angesichts der unverändert vorliegenden Wirtschaftskrise nach wie vor Bedarf für die geänderte und bislang bewährte Regelung bestehe; zudem hätte eine Rückkehr zum ursprünglichen Überschuldungskonzept per 1. 1. 2011 schon jetzt Vorwirkungen, die sich sanierungsfeindlich auswirken würden (vgl. BT-Drucks. 16/13927 S. 4). Dies wirft nunmehr die Frage auf, inwieweit diese gesetzgeberische Entscheidung sachgerecht ist.
I. War die grundsätzliche Änderungsentscheidung richtig?
[i]Konzeptionenwechsel soll sanierungsfähige Unternehmen vor Insolvenzverfahren bewahrenMit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) hat der Gesetzgeber per als Reaktion au...