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NWB direkt Nr. 41 vom Seite 1052

Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung

Dr. Wolfgang Schüler und Dr. Daniel Grewe

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAD-29074 Am ist das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) in Kraft getreten. Das VorstAG ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf die Finanzmarktkrise, der in Unzulänglichkeiten bei der Vorstandsvergütung und falschen Verhaltensanreizen eine Ursache für diese Krise gesehen hat. Das VorstAG verfolgt das Ziel, die nachhaltige Unternehmensentwicklung von Aktiengesellschaften zu stärken. Insbesondere soll die Kontrolle der Vergütung durch die Aktionäre verbessert werden.

Wesentliche Regelungen des VorstAG

  • [i]Boni müssen mehrjährige Entwicklung reflektieren und Aktienoptionen müssen insgesamt langfristigen Anreiz setzenVerstärkung langfristiger Anreize bei der Vorstandsvergütung durch die Verpflichtung börsennotierter Gesellschaften, variable Vergütungskomponenten auf eine mehrjährige Bemessungsgrundlage zu stützen und die Vergütung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten; hinzu kommt die verlängerte Wartezeit für die Ausübung von Aktienoptionen; insofern ist noch darauf hinzuweisen, dass diese verlängerte Wartezeit für die Ausübung wohl nicht für sog. Phantom Stock-Programme (Anreizmodelle mit virtuellen Aktien) gilt;

  • [i]Plenum des Aufsichtsrats muss Vergütung des Vorstands entscheidenVerantwortung des Gesamtaufsichtsrats für die Vergütung des Vorstands sowie gleichzeitige Erweiteru...

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