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StuB Nr. 19 vom Seite 731

Die Bildung und Auflösung eines passiven RAP bei Zahlung eines Aufwandszuschusses

Anmerkung zum

Richter am FG Stefan Kolbe, M. Tax, Berlin/Cottbus

Nach dem ist der kapitalisiert ausgezahlte Zinszuschuss für die Aufnahme eines langjährigen Kapitalmarktdarlehens passiv abzugrenzen. Der Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) ist ratierlich über die gesamte Darlehenslaufzeit und je nach Ausgestaltung des Darlehensvertrags linear oder degressiv aufzulösen. Bei vorzeitiger Sondertilgung des Darlehens ist der Passivposten im Verhältnis der Sondertilgung zu dem Gesamtdarlehensbetrag aufzulösen.

Kernaussagen
  • Ein passiver RAP ist nicht nur bei gegenseitigen schuldrechtlichen Verpflichtungen, sondern auch bei Verpflichtungen, die eine öffentlich-rechtliche Grundlage haben, zu bilden.

  • Ob es sich bei einem öffentlich-rechtlichen Zuschuss um einen Aufwandszuschuss, für den ein passiver RAP zu bilden ist, oder um einen Investitionszuschuss, der eine sofort zu versteuernde Einnahme darstellt bzw. der die AK/HK des betreffenden Wirtschaftsguts mindert, handelt, ist auf der Grundlage des konkreten Zuwendungsbescheids zu ermitteln.

  • Ein passiver RAP ist nach dem zeitlichen und wirtschaftlichen Verhältnis der noch ausstehenden Gegenleistung zur gesamten Leistung aufzulösen....

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€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 4
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