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Lohnsteuer | Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung
Nach dem führt der Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen nicht allein deshalb zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, weil die Kapitalbeteiligung von einem Arbeitnehmer des Unternehmens gehalten und nur Arbeitnehmern angeboten worden war.
Die im Urteil angesprochene Frage nach der Überlagerung des Dienstverhältnisses durch andere Leistungsbeziehungen, wie die der Kapitalüberlassung, hatte im Streitfall noch die Rechtsfolge des „Alles oder Nichts”: Nach § 19 EStG wäre der Veräußerungsgewinn Arbeitslohn, während er gem. § 23 EStG a. F. nach Ablauf der einjährigen Haltefrist nicht mehr zu besteuern war. Auch nach Einführung der Vollbesteuerung privater Kapitalbeteiligungsgewinne wird die Frage unterschiedlich...