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OFD Rheinland 17.9.2009 Kurzinfo ESt 49/2009 , NWB 41/2009 S. 3163

Einkommensteuer | Bedeutung des § 108 Abs. 3 AO für die Umsatzsteuervorauszahlung

Im Hinblick auf die Rechtsprechung des BFH, wonach Umsatzsteuervorauszahlungen als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben i. S. des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG zu qualifizieren sind, stellt sich die Frage, ob diese Ausnahmeregelung vom Abflussprinzip auch in dem Fall anwendbar ist, in dem sich die Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 108 Abs. 3 AO auf den nächstfolgenden Werktag und damit einen Zeitpunkt nach dem 10. 1. verschiebt (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 3 UStG, § 108 Abs. 3 AO). Dies ist bei den am Samstag, dem 10. 1. 2009 und am Sonntag, dem 10. 1. 2010 fälligen Umsatzsteuervorauszahlungen der Fall. Kurze Zeit bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen/Ausgaben ist in der Regel ein Zeitraum bis zu zehn Tagen. Der Zeitraum kann – so die OFD Münster in der Kurzinformation Einkommensteuer v. 17. 9. 2009 – auch in besonderen Einzelfällen nicht erweitert werden. Na...

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