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StBMag Nr. 10 vom Seite 44

Wächst zusammen, was zusammen gehört?

Steuerberater dürfen Lohnsteuerhilfevereinen nun auch räumlich näher rücken

Olaf Schlippe

Seit dem 8. Steuerberatungsänderungsgesetz vom können Steuerberater mit Lohnsteuerhilfevereinen eine Bürogemeinschaft bilden. StBMag hat sich in der Praxis umgehört, welche Erfahrungen Steuerberater dabei inzwischen gesammelt haben.

S. 45Die Leute kommen unangemeldet und legen sofort mit ihren Problemen los: „Entschuldigen Sie, dass ich einfach so hereinplatze, ich muss meine Lohnsteuererklärung noch machen. Allerdings weiß ich nicht, ob ich hier richtig bin?„ Anfragen wie diese sind keine Seltenheit, teilt man sich wie Steuerberater Dieter P. Gonze das Büro mit einem Lohnsteuerhilfeverein. Die Steuerberatungsgesellschaft in der Frankfurter Innenstadt unterhält seit mehr als einem halben Jahr eine Bürogemeinschaft mit einem Lohnsteuerhilfeverein. Es ist ein Laufkundengeschäft, sagt Gonze – verbunden mit ständiger Unruhe und Stress.

Kostenersparnis 

Wer von einer solchen Bürogemeinschaft profitieren möchte, sollte sich auf diese Bedingungen einstellen. Von daher ist eine Bürogemeinschaft mit einem Lohnsteuerhilfeverein auch nur erfahrenen Steuerberatern zu empfehlen, glaubt Gonze. Steuerberater können jedoch durchaus aus dieser Kon...