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Kraftfahrzeugbesteuerung von Wohnmobilen
BFH hat Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Wohnmobilbesteuerung zu klären
Das Niedersächsische FG hat in einem Musterverfahren des ADAC die Klage abgewiesen und die auf den rückwirkende Wohnmobilbesteuerung für verfassungsgemäß gehalten (Urteil v. - 14 K 209/07). Der BFH hat die Revision mit Beschluss v. - II B 21/09 (nunmehr II R 39/09) zugelassen.
Ausgangslage
Die Besteuerung von Wohnmobilen war bis Ende April 2005 der sonstiger sog. Kombinationskraftwagen gleichgestellt. Bis zum Wegfall von § 23 Abs. 6a StVZO zum wurden diese Fahrzeuge bei einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t ohne Rücksicht auf Typ und Erscheinungsbild nicht als Pkw eingestuft, sondern wie ein Lkw (günstiger) nach Gewicht besteuert. Dementsprechend waren Wohnmobile über 2,8 t nach der Rechtsprechung des BFH der Gewichtsbesteuerung zu unterwerfen (, BStBl 1984 II S. 461). Wohnmobile unter 2,8 t waren aufgrund ihrer Bauart und Einrichtung kraftfahrzeugsteuerrechtlich regelmäßig als Pkw einzustufen (, BStBl 1983 II S. 747).
Mit der Aufhebung von § 23 Abs. 6a StVZO durch die Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung der StVZO v. (BGBl 2004 I S. 2712) wurde die Grundlage der beschriebenen Einordnung beseitigt. Zunächst erfol...