Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Behaltefrist und Auflösungsverlust
Verlustabzug bei Absinken der Beteiligung unter die Wesentlichkeitsgrenze
Ein Auflösungsverlust i. S. von § 17 Abs. 2, 4 EStG ist auch zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige eine wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erwirbt, die Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre vor Auflösung der Gesellschaft aber auf einen Prozentsatz unterhalb der Grenze des § 17 Abs. 1 EStG abgesenkt wird.
Bedeutung des Verlustabzugsverbots nach § 17 Abs. 2 Satz 6 Buchst. b EStG
Nach § 17 Abs. 2 Satz 6 Buchst. b Satz 1 EStG ist ein bei der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft erlittener Verlust nicht zu berücksichtigen, soweit er auf Anteile entfällt, die entgeltlich erworben worden sind und nicht innerhalb der gesamten letzten fünf Jahre zu einer Beteiligung des Steuerpflichtigen i. S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG gehört haben. Diese Beschränkung gilt in gleichem Umfang bei Auflösungsverlusten (§ 17 Abs. 4 EStG). Sie gilt nach der Rückausnahme des § 17 Abs. 2 Satz 6 Buchst. b Satz 2 EStG wiederum nicht für innerhalb der letzten fünf Jahre erworbene Anteile, deren Erwerb zur Begründung der nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG erforderlichen Beteiligung geführt hat oder die nach Begründung dieser Beteiligung erworben worden sind. S. 5
Im Streitfall hatte der Kläger 1999 einen Geschäftsanteil von 1,043 % an einer GmbH erworben. Infolge späterer Kapitalerhöhungen wurde seine Beteiligung auf 0,819 % verwässert. Im ...