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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 06 | Körperschaftsteuer: Klagen auf Erstattung des Solidaritätszuschlags

Ende 2006 wurde die ausschüttungsabhängige Regelung für die Erstattung von Körperschaftsteuerguthaben abgeschafft. Vor dem FG Köln sind zwei Verfahren anhängig, mit denen auch die Auszahlung des Solidaritätszuschlags begehrt wird, der auf das ratenweise zu erstattende Körperschaftsteuerguthaben entfällt. Nach einer Kurzinformation der OFD Rheinland bestehen keine Bedenken, anhängige Einsprüche ruhen zu lassen.

Eine gute Nachricht gibt es von der Oberfinanzdirektion Rheinland, was die Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens angeht.

Ende 2006 wurde die ausschüttungsabhängige Regelung für die Erstattung von Körperschaftsteuerguthaben abgeschafft. Dafür hat die Körperschaft nunmehr von 2008 bis 2017 einen unverzinslichen Anspruch auf Auszahlung des zum vorhandenen Körperschaftsteuerguthabens in zehn gleichen Jahresbeträgen.

Fraglich ist: Besteht ein Anspruch auch auf die Auszahlung des Solidaritätszuschlags, der auf das ratenweise zu erstattende Körperschaftsteuerguthaben entfällt? Beim Finanzgericht Köln sind zu dieser Frage zwei Verfahren anhängig .

Zu der Auszahlung des Solidaritätszuschlags enthält das Gese...

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