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Die degressive AfA in der Handels- und Steuerbilanz im Wandel der Zeit
IDW Rechnungslegungshinweis zu Auswirkungen des BilMoG
Für erfahrene Bilanzpraktiker war es lange Jahre gar keine Frage, die steuerlich nach § 7 Abs. 2 und Abs. 3 EStG zulässige degressive AfA auch in der Handelsbilanz anzusetzen. Das Vorgehen ist so in Fleisch und Blut übergegangen, dass zu dessen Zulässigkeit i. d. R. keine größeren Überlegungen mehr angestellt worden sind. Durch das Zusammenspiel von mehrfachen Gesetzesänderungen und dem Wegfall des umgekehrten Maßgeblichkeitsprinzips mit dem BilMoG ist jetzt Bewegung in die degressive Abschreibung gekommen. Vor allem für die Handelsbilanzen in den Jahren 2008 bis 2010 ist jeweils eine gesonderte Prüfung vorzunehmen, ob und – wenn ja – für welche Vermögensgegenstände eine degressive Abschreibung (noch oder wieder) vorgenommen werden kann. Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat sich hierzu in einer Verlautbarung geäußert, dem IDW Rechnungslegungshinweis „Zulässigkeit degressiver Abschreibungen in der Handelsbilanz vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsänderungen” .
I. Grundlagen der Abschreibung
Die Abschreibung in der Handelsbilanz ist für Anlagevermögen (um das es hier nachfolgend gehen soll) in § 253 Abs. 1 und 3 HGB verankert. Danach sind bei zeitlich begrenzt nutzbaren Vermögensgegenstä...