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Doppelförderung des nachträglichen Einbaus von Rußpartikelfiltern
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAD-28745 Durch den neu geschaffenen § 22a Haushaltsgesetz 2009 hat der Gesetzgeber den Haltern von Personenkraftwagen mit Dieselmotor ein Wahlrecht eingeräumt: Anstelle der [i]Antragsformular unter www.pmsf.bafa.deSteuerbefreiung nach § 3c KraftStG kann der Fahrzeughalter einen einmaligen Barzuschuss aus dem Förderprogramm des Bundes für partikelreduzierte Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor in Höhe von 330 € beantragen. Die Einzelheiten regelt eine Förderrichtlinie, die am in Kraft getreten ist.
Voraussetzungen der Förderung
[i]Erstzulassung bis zum 31. 12. 2006Bei dem zu fördernden Fahrzeug muss es sich um einen Pkw mit Dieselmotor handeln, der bis einschließlich 31. 12. 2006 erstmals zugelassen worden ist.
[i]Nachträgliche technische Verbesserung im Zeitraum vom 1. 8. 2009 bis 31. 12. 2009Der Pkw muss in der Zeit vom bis einschließlich technisch so verbessert werden, dass er einer der Partikelminderungsstufen PM 01 oder PM 0 bis PM 4 nach § 47 Abs. 3a StVZO entspricht. Die Förderung wird ebenfalls gewährt, wenn das Fahrzeug die Anforderungen der Partikelminderungsklassen PMK 01 oder PMK 0 bis PMK 4 nach § 48 Abs. 2 StVZO erfüllt.
[i]EG-Verordnung über „De-minimis”-BeihilfenDie Zuwendung ist für Unternehmen eine Beihilfe gemäß der EG-Verordnung über „De-minimis”-Beihilfen. Die Förderung darf daher nicht die in dieser Verordnung genannten...