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NWB Nr. 40 vom Seite 3097

Doppelförderung des nachträglichen Einbaus von Rußpartikelfiltern

Diesel-Pkw

Dr. Thomas Sauerland

[i]Antragsformular unter www.pmsf.bafa.deIm Rahmen der Beratungen zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2009 hat der Bundestag am beschlossen, die Nachrüstung von Pkw mit Dieselmotor mit Rußpartikelfiltern in der Zeit vom 1. 8. bis  zusätzlich zu fördern. Der Bundesrat hat am zugestimmt. Nach dem neuen § 22a Haushaltsgesetz 2009 (BGBl 2009 I S. 2290) besteht daher nunmehr ein Wahlrecht zwischen der Steuerbefreiung nach § 3c KraftStG und einem Barzuschuss aus dem Förderprogramm des Bundes für partikelreduzierte Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor in Höhe von 330 €. Einzelheiten sind in einer Förderrichtlinie geregelt, die am in Kraft getreten ist.

I. Zweck der Förderung

[i]Schaffung finanzieller Anreize zur Nachrüstung von Pkw mit PartikelminderungssystemenDie Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit einem finanziellen Anreiz eine beschleunigte und zusätzliche Nachrüstung von Pkw mit Dieselmotor mit Partikelminderungssystemen zu erreichen. Damit soll ein Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubbelastung der Luft geleistet und gleichzeitig eine Stärkung der Nachfrage nach Partikelminderungssystemen bewirkt werden (Nr. 1.1 der Richtlinie zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Personenkraftwagen mit Selbstentzündungsmotor [Diesel] v. , BAn...

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