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Verluste einer ausländischen Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAD-28744 Der deutsche Gesetzgeber muss aufgrund der Rechtsprechung des EuGH und des BFH seine restriktive Haltung zur inländischen Nutzung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften und Betriebsstätten in Teilen aufgeben.
Verlustabzugsverbot grundsätzlich europarechtlich zulässig
[i]Niederlassungsfreiheit beschränktVerluste ausländischer Tochtergesellschaften und Betriebsstätten dürfen die Mitgliedstaaten von der Berücksichtigung bei der inländischen Muttergesellschaft oder dem inländischen Stammhaus nach der Rechtsprechung des EuGH grds. ausschließen, auch wenn sie im europäischen Ausland ansässig sind. Der EuGH hat in der Rechtssache Marks & Spencer ( NWB ZAAAB-79456) und in der Rechtssache Lidl Belgium ( NWB JAAAC-80208) entschieden, dass ein solches Verlustabzugsverbot zwar die Niederlassungsfreiheit aus Art. 43 EG beschränkt, die Beschränkung aber europarechtlich gerechtfertigt ist.
Aufteilung der Besteuerungshoheit zwischen den Mitgliedstaaten
[i]Beschränkung gerechtfertigtAls Rechtfertigungsgrund für ein Verlustabzugsverbot für ausländische Verluste einer Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte erkennt der EuGH die angemessene Aufteilun...