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Verluste einer ausländischen Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft
EuGH erweitert innereuropäische Verlustnutzungsmöglichkeiten
[i] BMF, Schreiben v. 13. 7. 2009 NWB VAAAD-25792 Die Berücksichtigung ausländischer Verluste im Inland ist traditionell eingeschränkt. § 2a EStG a. F. ordnete in einer Vielzahl von Fällen ein Verlustabzugsverbot für ausländische Verluste an, ohne zwischen Verlusten aus EU-Mitgliedstaaten bzw. Nicht-EU-Staaten (sog. Drittstaaten) zu differenzieren. Für Verluste aus Staaten, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bestand, konnte die Verlustnutzung ausscheiden, wenn dem ausländischen Staat das Besteuerungsrecht für die fraglichen Einkünfte zustand. Darüber hinaus kam eine Verlustberücksichtigung für ausländische Tochterkapitalgesellschaften nicht in Betracht, weil das deutsche Organschaftsrecht auf inländische Sachverhalte beschränkt ist. Die Rechtsprechung des EuGH und des BFH haben das bisher bestehende Koordinatensystem für die Verlustverrechnung kräftig durcheinandergebracht. Der Gesetzgeber sah sich daraufhin sogar gezwungen, seine restriktive Gesetzgebung für innereuropäische Sachverhalte aufzugeben und § 2a EStG auf Verluste aus Drittstaaten zu beschränken. Darüber hinaus hat sich das zu den erweiterten Möglichkeiten der Nutzung v...