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Der Vorschlag der EU-Kommission zur Neufassung der EG-Amtshilferichtlinie
Seit 1977 bildet die sog. EG-Amtshilferichtlinie (Richtlinie 77/799/EWG) die Rechtsgrundlage für die Amtshilfe im Bereich der direkten Steuern und der Steuern auf Versicherungsprämien. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte in Deutschland durch das EG-Amtshilfegesetz.
Die Richtlinie wurde mehrfach modifiziert. Mittlerweile wird sie von der Kommission als ungeeignet erachtet, in Zeiten zunehmender Globalisierung, Mobilität der Steuerzahler und Internationalisierung der Finanzinstrumente, die an eine Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden gestellten Anforderungen zu erfüllen. Deshalb hat die Kommission einen Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung erarbeitet.
Das Hauptziel des Richtlinienentwurfs besteht darin, die finanziellen Interessen der Mitgliedstaaten wirksamer zu schützen und Marktverzerrungen zu vermeiden (vgl. KOM [2009] 29, Begründung, Allgemeiner Kontext). Die Kommission erkennt dabei, dass eine verstärkte Zusammenarbeit der Finanzbehörden sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für die EU von grundlegender Bedeutung ist. Auch in der Literatur wird davon ausgegangen, dass der ...