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Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung eines Objekts in eine GmbH
(1) Die entgeltliche Übertragung eines Objekts auf eine vom Stpfl. beherrschte GmbH vor Fertigstellung des Objekts ist als Anhaltspunkt für das Vorliegen einer unbedingten Veräußerungsabsicht heranzuziehen (Anschluss an Beschluss des Großen Senats des , BStBl 2002 II S. 291 = Kurzinfo StuB 2002 S. 298). (2) Bei der Einbringung eines Grundstückshandelsbetriebs in eine GmbH ist der Einbringungsgewinn als laufender Gewerbeertrag zu behandeln, soweit er auf die eingebrachten Grundstücke des Umlaufvermögens entfällt (Anschluss an , BStBl 2006 II S. 160 = Kurzinfo StuB 2006 S. 34; vom – IV R 3/05, BStBl 2007 II S. 777, vom – IV R 69/04, BFHE 217 S. 147; Bezug: § 15 Abs. 2 EStG; § 7 GewStG; § 20 UmwStG).
Praxishinweise: Ein gewerblicher Grundstückshandel kann auch bei Nichtüberschreiten...