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StuB Nr. 18 vom Seite 681

Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern im Rahmen von Personengesellschaften

StB Gerhard Kölpin, Norderstedt

Die besondere Stellung der Personengesellschaft im Ertragsteuerrecht erfordert für die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern ein besonderes steuerliches Reglement. Dieses Regelwerk ist in § 6 Abs. 5 EStG zu finden und darüber hinaus Thema in der BFH-Rechtsprechung und in verschiedenen BMF-Schreiben. Mit Hilfe einer Vielzahl von Fallbeispielen erläutert der vorliegende Beitrag die Erarbeitung der zutreffenden Lösung für den Einzelfall.

Kernfragen
  • Was ist bei der Übertragung zwischen dem Betriebsvermögen einer Personengesellschaft und dem Betriebsvermögen ihres Gesellschafters zu beachten?

  • Was gilt bei der Übertragung gegen ein Entgelt, das niedriger ist als der Teilwert des Wirtschaftsguts?

  • Worauf ist bei Übertragung gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten zu achten?

I. Grundregeln

1. Übertragung zwischen dem Gesamthands- oder Sonderbetriebsvermögen und dem Privatvermögen des Gesellschafters

Halten die vertraglichen Abmachungen einem Fremdvergleich stand, werden entgeltliche Veräußerungsvorgänge so behandelt, als wenn sie zwischen fremden Personen abgewickelt würden. Bei entgel...

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Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern im Rahmen von Personengesellschaften

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