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Steuerrecht | Fremdvergleichsgrundsatz und Wahrung ausgewogener Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten
Der EuGH hat am die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rs. C-311/08 (SGI) veröffentlicht. Danach steht Art. 43 EG in Verbindung mit Art. 48 EG Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats wie Art. 26 des belgischen Code des impôts sur les revenus 1992 nicht entgegen, die zur Besteuerung eines außergewöhnlichen oder unentgeltlichen Vorteils bei einer gebietsansässigen Gesellschaft führen, wenn diese den Vorteil einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen und mit ihr unmittelbar oder mittelbar verflochtenen Gesellschaft gewährt hat, während eine gebietsansässige Gesellschaft unter den gleichen Voraussetzungen nicht bezüglich eines solchen Vorteils besteuert werden kann, den sie einer mit ihr verflochtenen inländischen Gesellschaft gewährt hat.
Ausgehend vom so gen...