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Verbraucherschutzrecht | Rechnung zum Download bei „Online-Tarif” ausreichend
Die in den AGB eines Mobilfunk-Anbieters enthaltene Klausel, wonach der Kunde bei Auswahl eines sog. Online-Tarifs lediglich eine Online-Rechnung erhält, die im Internet-Portal des Anbieters bereitgestellt und vom Kunden als PDF-Dokument abgerufen, aber auch heruntergeladen und ausgedruckt werden kann, stellt keine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern dar. Auch wenn der Kunde zur Einsicht in die Rechnung erst auf das Internet-Portal zugreifen muss, genügt das Unternehmen seiner nebenvertraglichen Verpflichtung zur Erstellung einer monatlichen Rechnung. Die Norm, wonach der Schuldner binnen 30 Tagen nach Rechnungszugang in Verzug gerät (§ 286 Abs. 3 BGB), verlange nur den Zugang einer Rechnung, enthalte aber keine Regelung für eine bestimmte Form. Dem Kunden bleibe auch bei dieser Bereitstellung ...