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Insolvenzrecht | Anfechtbare Umsatzsteuerzahlungen innerhalb eines Organkreises
Erfolgen innerhalb einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft Zahlungen wegen Umsatzsteuerrückständen der Organträgerin durch die Organgesellschaft, sind diese im Fall der Insolvenz der Organgesellschaft gegenüber der Finanzbehörde nach § 131 Abs. 1 InsO als inkongruent unabhängig davon anfechtbar, ob der Organhaftungsanspruch nach § 73 Satz 1 AO bereits durch Erlass eines Haftungsbescheids oder einer Zahlungsaufforderung konkretisiert bzw. geltend gemacht worden ist.
Das Gericht widerspricht damit dem FG Köln, das in seinem Urteil v. - 1 K 334/02 Leistungen der Organgesellschaft auf Steuerschulden der Organträgerin per se nicht für anfechtbar gem. § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO hält, weil das Finanzamt nicht Insolvenzgläubigerin der Organgesellschaft, sondern nur Gläubigerin der Organträgerin sei.