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NWB Nr. 39 vom Seite 3018

Halbabzugsverbot bei Veräußerungs- und Aufgabeverlusten nach § 17 EStG

Volle Verlustanerkennung möglich

Martin Hilbertz

[i] BFH, Urteil v. 25. 6. 2009 - IX R 42/08 NWB HAAAD-27732 Nach dem sog. Halbeinkünfteverfahren sind neben Erträgen auch Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen nur noch zur Hälfte steuerpflichtig. Analog zur hälftigen Anrechnung als Einkommen sind alle Aufwendungen des Steuerpflichtigen, die er im Zusammenhang mit diesen Einnahmen als Werbungskosten geltend macht, nur zur Hälfte abzugsfähig (§ 3c Abs. 2 Satz 1 EStG). Ob ein Veräußerungsverlust i. S. des § 17 EStG wegen der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auch nur zur Hälfte zu berücksichtigen ist, hatte der BFH jüngst zu entscheiden. Nach seinem Urteil v. ist der Abzug von Erwerbsaufwand (z. B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) im Zusammenhang mit Einkünften aus privaten Kapitalbeteiligungen nach § 17 Abs. 1 und 4 EStG jedenfalls dann nicht durch das Abzugsverbot nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat.

I. Halbeinkünfteverfahren

[i]„Kosten” im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen nur zur Hälfte abzugsfähigDie Regelung in § 3c Abs. 2 EStG wurde im Zusammenhang mit dem sog. Halbeinkünfteverfahren eingeführt und sieht u. a. vor, dass Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben, Veräußerungskosten oder Werbungskosten, die in wi...

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