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Fallen für den Arbeitgeber beim Kündigungsschutzprozess
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAD-27859 Ein Kündigungsschutzprozess erfordert vom Arbeitgeber ein gezieltes Vorgehen, will er den Prozess nicht von vornherein verlieren. Dies gilt insbesondere für das Verfahren vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz, zumal wenn der Arbeitgeber ohne anwaltliche Vertretung auftritt.
Kündigungsschreiben
[i]Zwingende Formvorschriften der KündigungDer aus Sicht des Arbeitgebers erfolgreiche Kündigungsschutzprozess beginnt nicht vor Gericht, sondern die erste wichtige Weichenstellung ist bereits die wohlüberlegte, gut begründete Kündigung. Unbedingt müssen alle formalen Aspekte beachtet werden:
soweit ein Betriebsrat besteht, ist dieser vor jeder Kündigung anzuhören,
die Kündigung bedarf der Schriftform und ist zu unterschreiben,
Telefax-, E-Mail- oder SMS-Kündigung genügen nicht der Form,
Aussage, ob ordentliche oder „fristlose” Kündigung ausgesprochen wird,
die Kündigung muss dem Arbeitnehmer zugehen – der Zugang ist zu dokumentieren (Zeugen oder Einschreiben mit Rückschein).
[i]KSchG jedenfalls nach drei Wochen ohne Schutzwirkung für den ArbeitnehmerErhebt der gekündigte Arbeitnehmer Klage, dürfen seit dem Zugang der Kündigung bei ihm nicht mehr als drei Wochen verstrichen sein; andernfalls kann sich der Arbeitnehmer nicht mehr auf das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) stützen. Es folgt e...