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Mietrecht | Polizeiliche Unfallaufnahme als Voraussetzung der Haftungsfreistellung in AGB
Wird in AGB die dem Mieter eines Kfz gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung davon abhängig gemacht, dass er bei Unfällen oder Beschädigungen die Polizei hinzuzieht, liegt darin keine unangemessene Benachteiligung (§ 307 BGB). Der Mieter habe es in der Hand, entweder diese Obliegenheit zu erfüllen oder sich über sie hinwegzusetzen, dann aber seine Haftungsfreiheit einzubüßen. Das Gericht wies den Einwand, dass die Polizei in einigen Bundesländern nicht mehr zu Unfällen ohne Personenschäden ausrücke, zurück. Die Ermessensentscheidung der Polizei, ob sie den Unfall aufnimmt, werde maßgeblich von der Unfallschilderung des Benachrichtigenden abhängen. Daher müssen Unfallbeteiligte von Mietwagen mit entsprechenden Verträgen nachdrücklich die Hilfe der Polizei erbitten.